Über SchKG 260 Praxis
Diese Website befasst sich mit der Gerichtspraxis zu Art. 260 SchKG und zu verwandten Instituten (wie Art. 131 Abs. 2 SchKG) sowie mit Art. 757 OR, welcher in Bezug auf aktienrechtliche Verantwortlichkeitsansprüche (Art. 752 ff. OR) die Aktivlegitimation im Konkurs regelt.
Im Vordergrund steht die bundesgerichtliche Rechtsprechung (BGE und BGer). Mit einbezogen wird auch die Rechtsprechung anderer Bundesbehörden (wie dem Bundesverwaltungs- oder dem Bundesstrafgericht). Da das Bundesgericht seit Anfang 2000 sämtliche Entscheide online zugänglich macht, werden nur Entscheide (auch kantonale) aufgeführt, welche seit 1. Januar 2000 ergangen sind.
Eigene Meinungsäusserungen des Verfassers werden als kurze Kommentare angefügt, wo dies angebracht erscheint. Zitiervorschlag: Lorandi, SchKG260-Praxis, Art. 131 SchKG Kom. 3.
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Wo Entscheide nicht online verfügbar sind, sind pdf-Dateien hinterlegt. Den betreffenden Verlangen sei bestens für ihre entsprechende Zustimmung gedankt. Wo (aufgrund des Aufbaus der kantonalen Entscheid-Datenbanken) eine direkte Verlinkung mit einem Entscheid technisch nicht möglich ist, erfolgt die Verlinkung mit der Suchmaske, so dass der Entscheid mi der angegebenen Geschäftsnummer gefunden werden kann.
Neue bzw. weitere Entscheid werden periodisch nachgetragen. Sie haben die Möglichkeit, per Push-E-Mail auf Ergänzungen hingewiesen zu werden.